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Buchhaltung

Die Schlüsselkomponente für Deinen Geschäftserfolg

Buchhaltung

Die Schlüssel-komponente für Deinen Geschäftserfolg

Was wir bieten

Kompetenz, die sich auszahlt

Wir alle kennen das unbehagliche Gefühl, wenn es um die Thematik Buchführung geht! Rechnungen hier, Belege dort, und der Schriftkram scheint unaufhörlich zuzunehmen. Möglicherweise stellst Du Dir die Frage: „Gibt es nicht eine unkomplizierte Methode, System in das Durcheinander zu bringen?“

Die erfreuliche Mitteilung: Ja, die existiert! Unsere Steuerkanzlei steht Dir als vertrauenswürdiger Partner in Bezug auf Buchführung zur Verfügung.

Wir übernehmen gerne die Buchführung und Buchhaltung für Dein Unternehmen. Dabei präsentieren wir Dir diverse Lösungen zum Austausch von Dokumenten und Auswertungen, bauen Fachwissen in sämtlichen steuerrelevanten Bereichen Deines Betriebs auf und unterstützen bei den Grundlagen der Buchführung.

Wir sind uns bewusst, dass Du als Unternehmer zügige und leicht zugängliche Optionen benötigst und Dich nicht unnötig lange mit der Vorbereitung und Einreichung der Buchhaltung aufhalten möchtest.

Wir gewährleisten, dass Dein Unternehmen stets den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die optimalen Entscheidungsgrundlagen für Deinen wirtschaftlichen Erfolg hat.

Monatliche Pendelordner haben wir bereits vor Jahren gegen digitales Arbeiten mit der DATEV-Software ausgetauscht. Die effiziente Verarbeitung Deiner Daten ermöglicht es uns, dass die Kooperation mit Dir reibungslos verläuft und die Datensicherheit stets dem höchsten Standard entspricht.

Jetzt einfach & sorgenfrei Deine Buchhaltung auslagern

Bist Du bereit, den nächsten Schritt zu gehen und die Vorteile einer professionellen Buchhaltung zu nutzen? Dann nimm jetzt Kontakt mit uns auf. Deine Buchhaltung ist bei uns in besten Händen!

FAQ

Fragen und Antworten zur Buchhaltung

Häufige Hürden in der Buchhaltung

Unübersichtlichkeit: Die Menge an Belegen, Rechnungen und Kontobewegungen kann schnell überwältigend sein. Mit einer professionellen Buchhaltungssoftware und unserem Expertenwissen schaffen wir Transparenz und Struktur für Dich, ohne Dich gleich zum Buchhalter auszubilden.

Zeitmangel: Wer möchte schon seine kostbare Zeit mit der Sortierung von Belegen verbringen? Wir übernehmen das, sodass du Dich auf das konzentrieren kannst, was Du am besten kannst: Dein Business voranbringen.

Unsicherheiten: Gesetze und Vorschriften ändern sich ständig. Unsere Spezialisten sind immer auf dem neuesten Stand und gewährleisten, dass Deine Buchhaltung immer konform ist. Angefangen bei der rechtssicheren Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen u.ä., bis hin zur Datenschutz und GOBD konformen Übertragung der Daten. Wir prüfen jede Vorgehensweise und jedes Verfahren.

Bin Ich zur Buchführung verpflichtet?

Nach Handelsrecht:

Alle Kaufleute sind zur Buchführung verpflichtet. Die Buchführungspflicht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) nach § 238 festgeschrieben und reguliert. Die Pflicht zur Führung von Büchern ist abhängig von der Rechtsform. Ob ein Unternehmer Kaufmann in diesem Sinne ist, richtet sich nach den §§ 1 ff. des HGB.

Nach Steuerrecht:

Wenn Du nach Handelsrecht buchführungspflichtig bist, dann gilt dies gem. § 140 AO auch für das Steuerrecht. Als Gewerbetreibender oder Land- und Forstwirt bist Du außerdem zur Buchführung verpflichtet, wenn: Du mehr als 600.000 € Jahresumsatz oder mehr als 60.000 € Jahresgewinn erwirtschaftest oder Deine bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche mehr als 25.000 € beträgt. Geregelt ist dies im § 141 der Abgabenordnung (AO).

Buchführungspflicht durch schlüssiges Verhalten

Hinweis: Hierfür kannst Du Dich als Unternehmer freiwillig entscheiden. Wenn Du eine Eröffnungsbilanz erstellst und Bücher führst, wirst Du allein durch Deine freiwillige Wahl der Ermittlungsart buchführungspflichtig.

Gehört man zu keiner dieser Art von Unternehmern darf man seine Einnahmen und Ausgaben mithilfe der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) darstellen. Für alle anderen Unternehmen gilt es, mithilfe der doppelten Buchführung jeden Geschäftsvorfall zu dokumentieren.

Welche Teile besitzt die Buchführung?

Finanzbuchführung:

Mit der laufenden Finanzbuchführung erfassen wir alle Aufwendungen und Erträge anhand von Belegen (hierzu zählen alle Ein-und Ausgangsrechnungen, Kassenbelege und Bankkontoauszüge). Die aktuellen Vermögensverhältnisse werden widergespiegelt und gleichzeitig dient sie als Grundlage zur Erstellung der Gewinn-und Verlustrechnung bzw. der Bilanz. Damit bildet die Finanzbuchführung für Dein Unternehmen den größten Anteil und Aufwand der (meist) monatlichen Buchführung.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Finanzbuchhaltung zählen:

  • Erfassung und Verbuchung aller Geschäftsvorfälle

  • Kontenführung und -abstimmung

  • Erstellung von Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen

  • Offene-Posten-Verwaltung

  • Anlagenbuchhaltung

  • Kosten- und Leistungsrechnung

Debitoren- und Kreditorenbuchführung:

Mit der Debitoren- und Kreditorenbuchführung werden alle Forderungen und Verbindlichkeiten in Deinem Unternehmen anhand der Belege (Ein- und Ausgangsrechnungen) verbucht und dargestellt. So erhältst Du einen guten Überblick über evtl. bestehende Außenstände bei Kunden auf der einen Seite als auch Deine Zahlungsverpflichtungen bei Lieferanten und Geschäftspartnern auf der anderen Seite.

Anlagenbuchführung:

Mit der Anlagenbuchführung als weiteren Teilbereich der Buchführung werden alle längerfristig genutzte Vermögensgegenstände (Anlagen) wie z.B. Fahrzeuge, Maschinen, aber auch Grundstücke und Gebäude, erfasst und dokumentiert. Hierzu ermitteln wir die korrekte Nutzungsdauer und Höhe bzw. Dauer der Abschreibung zur Wertminderung der angeschafften Sachanlagen.

Selbstverständlich nehmen wir im Rahmen der Buchführung auch die notwendigen Meldungen (Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassende Meldung) vor und überwachen die Steuervorauszahlungen.

Warum ist die Buchführung wichtig?

Egal ob Einzelunternehmer, Start-up oder etabliertes Unternehmen: Die Buchhaltung ist das Rückgrat Deines finanziellen Erfolges und des Unternehmens. Sie gibt Dir einen klaren Überblick über Einnahmen und Ausgaben und zeigt Dir, wo Du finanziell stehst.

Rechtliche Klarheit: In Deutschland sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, eine ordentliche Buchführung vorzunehmen. Dies stellt sicher, dass Du alle steuerlichen Anforderungen erfüllst und vor bösen Überraschungen bei der Steuerprüfung sicher bist.

Finanzielle Kontrolle: Eine strukturierte Buchhaltung hilft Dir, Deine finanzielle Situation Deines Unternehmens stets im Blick zu haben. Du erkennst frühzeitig, ob sich Engpässe anbahnen oder wo Du vielleicht sparen kannst.

Was ist der Unterschied zwischen Buchführung & Buchhaltung?

Unter Buchführung versteht man laut Definition die geordnete Erfassung der betrieblichen Geschäftsvorfälle Deines Unternehmens auf der Basis der vorhandenen Belege. Die Buchhaltung wiederum hat die Aufgabe, die im Rahmen der Buchführung chronologisch und lückenlos erfassten Geschäftsvorfälle zu dokumentieren und auszuwerten. Der Begriff Buchhaltung ist somit nicht identisch mit der Buchführung.

Die doppelte Buchführung ist Pflicht?

Ja, Buchführungspflicht heißt doppelte Buchführung! Die doppelte Buchführung, auch bekannt als Doppik, ist eine Methode, bei der alle Geschäftsvorgänge doppelt verbucht werden. Jede Buchung (auch Buchungssätze genannt) auf einem Konto erfordert eine entsprechende und gegenläufige Buchung auf einem anderen Konto. Genannt wird diese Art der Buchhaltung auch Soll- und Haben-Buchung.

Klartext

Wie unsere Steuerkanzlei Dir zur Seite steht

Individuelle Beratung: Jedes Unternehmen ist einzigartig. Daher bieten wir Dir eine auf Deine Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.

Gemeinsam analysieren wir, wie Du Deine Buchhaltung optimieren kannst. Du lernst alle Grundlagen in diesem Bereich, ohne gleich ein Buchhalter zu werden.

Der Begriff Buchhaltung löst zukünftig kein ungutes Gefühl mehr aus.

Digitale Lösungen: In der heutigen Zeit ist die Digitalisierung nicht mehr wegzudenken.

Wir bieten Dir alles: moderne, digitale Tools und Buchführungssysteme mit denen Du bequem und einfach Deine Belege einscannen und uns zukommen lassen kannst – bis hin zur individuellen Schnittstelle Deiner EDV-Programme. Papierchaos war gestern!

Fortlaufende Betreuung: Buchhaltung ist kein Einmal-Projekt. Wir betreuen Dich das ganze Jahr über und stellen sicher, dass Du immer den Überblick behältst.

Sicherung und Archivierung: Da unsere Server direkt bei der DATEV liegen, sind die Inhalte von digitalisierten Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen, die auch zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung nach GOBD Standards gehören, kein Problem.

Du hast Fragen?

Buchhaltung muss nicht komplex und zeitaufwendig sein. Mit geeigneter Unterstützung und den richtigen Werkzeugen verwandelt sich diese Herausforderung in ein leichtes Unterfangen.

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